Umwandlung von Adoptionen

Rechtsanwalt Behrentin ist auch in diesem Bereich seit einigen Jahren wissenschaftlich aktiv und kommentiert die Umwandlung von Adoptionen im Juris Praxiskommentar.

Adoptionen die im Ausland ausgesprochen wurden oder im Inland auf Basis ausländischer Sachvorschriften (Inlandsadoption mit Auslandsberührung) ausgesprochen werden unterscheiden sich in ihren Rechtswirkungen teilweise erheblich von den Wirkungen des deutschen Rechts. Die Adoption nach deutschem Recht entspricht einer Volladoption. Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem bisherigen Eltern-Kind-Verhältnis erlöschen. Eine Umwandlung bewirkt genau diesen Vorgang für die ausländische Adoptionsentscheidung. Dies kann relevant sein z.B. im Erbrecht oder Unterhaltsrecht. Bei Adoptionen aus bestimmten Ländern kann ein Umwandlungsverfahren zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch das Kind erforderlich sein. Weiter ermöglicht die Umwandlung einen Zugang zum deutschen Namensrecht.

Die Voraussetzungen der Umwandlung sind: Die Umwandlung muss dem Wohl des Kindes dienen, die erforderlichen Einwilligungen mussten mit Eltern-Kind-Verhältnis-beendender Wirkung erteilt worden sein und der Umwandlung dürfen keine überwiegenden Interessen der Beteiligten entgegenstehen.

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