Adoptionsvermittlung im Inland

 

Die Adoptionsvermittlung im Inland ist ein dem gerichtlichen Adoptionsverfahren vorgeschaltetes Verfahren. Ziel ist es für ein adoptierbares Kind geeignete Eltern zu finden. In Deutschland überwiegt die Zahl der Adoptionsbewerber die Zahl der adoptierbaren Kinder.

Es gibt unterschiedliche Stellen die zur Inlandsadoptionsvermittlung befugt sind. Dies sind die örtlichen Jugendämter, die zentrale Adoptionsstellen bei den Landesjugendämtern und anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen. Wesentliche Voraussetzung einer Adoptionsvermittlung ist, dass die Adoptivbewerber elterngeeignet sind. Diese Prüfung wird durch eine der genannten Stellen durchgeführt. Die Prüfung (genannt: Elterneignungsüberprüfung) ist ein langwieriger Prozess der einige Monate dauern kann.

Selbst wenn diese Prüfung positiv durchlaufen wird, besteht kein Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes. Ist das Ergebnis der Elterneignungsüberprüfung negativ, so handelt es sich bei der Mitteilung darüber um eine gerichtlich überprüfbare Entscheidung. In diesen Fällen haben die genannten Stellen zwar einen gewissen Beurteilungsspielraum der jedoch mitunter überschritten wird. In diesen Fällen kann die Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt Rolf Behrentin LL.M. deutlich ihre Chancen zur Vermittlung eines Kindes erhöhen.

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