Deutsches und internationales Kindschaftsrecht

Das Kindschaftsrecht ist ein breitgefächerter Bereich des Familienrechts. Es umfasst Rechtsbeziehungen des Kindes von der Geburt bis zur Volljährigkeit. Bewusst oder unbewusst kommt jeder Mensch in seinem Leben immer wieder damit in Berührung. Sei es bei der Geburt in Bezug auf die Abstammung, sei es während der Minderjährigkeit mit der elterlichen Sorge oder später selbst als Elternteil mit den genannten Bereichen. Die Internationalisierung der Rechtsverhältnisse im Familienrecht führt auch im Kindschaftsrecht zu mitunter komplexen juristischen Fragen. Die Anwaltskanzlei Behrentin Rechtsanwälte berät Sie gerne sowohl im deutschen als auch im internationalen Kindschaftsrecht. Insbesondere wenn es um die Fragen geht:

Wer sind die Eltern eines Kindes?
Wer hat die elterliche Sorge für das Kind? 
Welche Rechte hat das Kind?

Wir befassen uns besonders intensiv mit diesen Rechtsgebieten: 

 

Fallbeispiele

Eine Frau bringt ein Kind zur Welt und ist in einer gleichgeschlechtlichen Ehe verheiratet. Die Ehegattin möchte sich als zweiter Elternteil in das Personenstandsregister eintragen lassen. Das Standesamt weigert sich die Eintragung vorzunehmen. Was kann getan werden?

 

Der Bundesgerichtshof hat in einem solchen Fall entschieden, dass nach geltendem deutschen Abstammungsrecht die Möglichkeit dieser Eintragung nicht besteht. Es bieten sich in diesem Fall zwei Möglichkeiten: Zum einen kann der Instanzenzug bis zum Bundesverfassungsgericht, Europäischem Gerichtshof und Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschritten werden, mit möglicherweise guten Erfolgsaussichten. Zum anderen kann eine Stiefkindadoption zum gewünschten Ziel führen.

 

Adoptivbewerber adoptieren ein Kind im Ausland. Beide Eltern sind verstorben. Eine Anerkennung im Inland scheitert. Das Kind verbleibt im Ausland bei Verwandten. Wie können die Adoptiveltern die elterliche Sorge des Kindes erlangen?

 

Dieser Fall kann insbesondere im Rahmen einer Visumserteilung eine Rolle spielen. Es kann die Übertragung der Vormundschaft beantragt werden, wobei die deutschen Gerichte für den Fall international zuständig sein müssen. Ansonsten könnte versucht werden eine Nachadoption vor der der deutschen Gerichtsbarkeit durchzuführen.

 

Ein Kind wächst in Familienpflege bei einem Ehepaar auf, welches einem Adelsgeschlecht entstammt. Die Eheleute haben sonst keine Kinder. Um das Adelsgeschlecht nicht aussterben zulassen, möchte das Kind den Nachnamen der Eheleute erhalten. Wie kann das geschehen?

 

Dies kann zivilrechtlich oder öffentlich-rechtlich durchgeführt werden. Wobei der zivilrechtliche Weg der öffentlich-rechtlichen Namensänderung vorgeht. Zivilrechtlich kommt etwa das Mittel der Adoption in Frage. Für eine Adoption ist allein die Absicht der Namensführung nicht ausreichend. Sowohl bei der Minderjährigen- als auch der Volljährigenadoption muss das familienbezogene Motiv im Vordergrund stehen.