Adoptionsrecht

 

Die Kanzlei Behrentin Rechtsanwälte bietet Leistungen in allen Feldern der Adoption und befasst sich umfassend mit der Materie und deren Berührungspunkten zu anderen Rechtsgebieten. Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in sämtlichen Adoptionssachen und angrenzenden Bereichen im gesamten Bundesgebiet und auch in den angrenzenden Nachbarländern. Wir garantieren Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Wir finden regelmäßig eine Lösung für Ihr Problem! Durch die langjährige wissenschaftliche Tätigkeit (Rechtsanwalt Behrentin übernahm u. a. die Herausgeberschaft eines Handbuchs zum Adoptionsrecht), längere Auslandsaufenthalte und praktische Erfahrung des Kanzleiinhabers, sind wir für jegliche Art von komplexem Sachverhalt vorbereitet. Gerne erstellen wir auch dezidierte Gutachten. Wir bieten Unterstützung und Beratung auch für andere Kanzleien an. Wir besitzen umfassende Kenntnisse und Erfahrungen insbesondere in folgenden Gebieten:

 

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind:  Staatsangehörigkeitsrecht und Ausländerrecht (Aufenthaltsrecht) im Zusammenhang mit der Adoption • Allgemeine rechtliche Fragen (z. B. verwaltungsrechtliche Probleme, Vertragsrecht, Haftungsrecht) • Gesellschaftsrecht im Zusammenhang mit Adoption • Erbrecht im Zusammenhang mit Adoptionssachen • Verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Adoption • Haager Adoptionsübereinkommen, Kinderschutzübereinkommen, Brüssel II a VO • Gutachten zu all diesen Themenbereichen

 

Fallbeispiele:

 

Nach einer Adoption im Ausland erteilt die deutsche Auslandsvertretung dem Kind kein deutsches Ausweisdokument. Eine Einreise ist nicht möglich. Was ist nun zu tun?

Es kommt darauf an, ob das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat. Häufig unterstellen die deutschen Auslandsvertretungen in so einem Fall, dass die Adoption nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Sei es weil keine deutsche Fachstelle beteiligt war oder weil nach deren Auffassung das Kindeswohl nicht genügend berücksichtigt wurde. Daher ist es oft notwendig verwaltungsgerichtlich die Ausstellung des Ausweisdokuments zu erwirken oder in ein förmliches Anerkennungsverfahren durchzuführen. Um das Ziel der Einreise und damit eines glücklichen Familienlebens zu erreichen, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.

Ein Elternteil weigert sich die Einwilligung in eine Adoption zu erteilen, obwohl er kein Interesse an dem Kind hat und das auch nicht ändern will. Was nun?

Dieses Problem tritt häufig bei Stiefkindadoptionen oder bei Adoptionen durch Pflegeeltern auf. Meistens soll die tatsächlich gelebte Familiensituation rechtlich nachvollzogen werden. Ist ein Elternteil damit nicht einverstanden und verweigert dazu seine Einwilligung, sind konfliktträchtige Auseinandersetzungen vorprogrammiert. Dann bleibt meist nur der Weg über eine gerichtliche Ersetzung der Einwilligung.

Die Unternehmensnachfolge eines Gewerbes ist nicht gesichert, doch das Gericht verweigert die Adoption. Wie kann man dagegen vorgehen?

Das ist ein Problem, welches bei Erwachsenenadoptionen häufiger vorkommt. In einem solchen Fall ist es unerlässlich das Gericht davon zu überzeugen, dass das familienbezogene Motiv der Hauptadoptionsgrund ist. In dieser schwierigen Situation stehen wir Ihnen gerne bei und verhelfen Ihnen zur Lösung.

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