Was kostet Sie die anwaltliche Rechtsberatung?

Zu Ihrem Verständnis finden Sie im folgenden einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Abrechnung meiner anwaltlichen Dienstleistungen.

 

Erstberatung

Die Kosten einer ausführlichen Erstberatung betragen 190 € zzgl Auslagenpauschale und MwSt.

 

Die gesetzliche Vergütung

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, welche Vergütung Anwälten für ihre Leistungen zustehen.

In der Regel orientiert sich die gesetzliche Vergütung am Gegenstandswert (im Falle außergerichtlicher Beratung) oder am Streitwert (im Rahmen gerichtlicher Streitigkeiten).

Von dieser gesetzlichen Vergütung kann jedoch in vielen Fällen abgewichen werden. Insbesondere im Rahmen von Beratungsleistungen kann es oftmals schwierig sein, einen konkreten und interessensgerechten Gegenstandswert festzusetzen, da hier in der Regel keine feste Summe im Raum steht.

Deshalb können in vielen Fällen pauschale Festpreisvereinbarungen oder die Abrechnung nach festen Stundensätzen für den Mandanten sinnvoller sein.

 

Pauschalpreise

Für bestimmte Beratungsleistungen können vorab feste Pauschalpreise vereinbart werden.

Hierbei wird im Vorfeld der notwendige Zeit- und Arbeitsaufwand sowie das Haftungsrisiko abgeschätzt und dann im Rahmen eines Komplettpreises angeboten. Dies hat für den Rechtssuchenden den Vorteil, dass die entstehenden Kosten von Anfang an verbindlich kalkuliert werden können.

 

Abrechnung nach Stundensätzen

Diese Form der Vergütung ist insbesondere dann von Vorteil, wenn laufende Beratungsdienstleistungen in Anspruch genommen werden oder ein Pausschalpreis im Vorfeld noch nicht ermittelt werden kann. Hier wird die zur Bearbeitung des Falles notwendige Zeit durch den Anwalt erfasst und nach einem vorab vereinbarten Stundensatz abgerechnet.