Auslandsadoption

 

Auslandsadoption ist ein Synonym für internationale Adoption. Eine internationale Adoptionsvermittlung ist immer erforderlich, wenn Adoptionsbewerber im Inland ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchten. Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29.05.1993 regelt in den meisten Fällen im Detail das Vermittlungsverfahren. Es besteht die Wahlmöglichkeit das Verfahren von einer anerkannten Auslandsvermittlungsstelle, einem Jugendamt oder einer zentralen Adoptionsstelle durchführen zu lassen. Dringend ist zu empfehlen auf dem Gebiet der Auslandsadoption dezidierte Rechtsberatung einzuholen. Sollte nämlich der Weg einer Auslandsadoption ohne Vermittlungsstelle gewählt werden, kann dies erhebliche Probleme mit sich bringen. Insbesondere die Einreise des Kindes könnte verwehrt bleiben. Zumeist ist eine Anerkennung der Adoption erforderlich. Um mögliche Probleme bei der Einreise des Kindes zu vermeiden, kann empfohlen werden sich an Rechtsanwalt Rolf Behrentin LL.M. im Vorfeld einer internationalen Adoptionsvermittlung zu wenden.

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