Teile seiner Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an. Außerdem verwies es das Verfahren zurück an das zuständige Oberlandesgericht. Das Bundesverfassungsgericht bescheinigte dem Oberlandesgericht, dass dessen Auffassung „unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar“ sei. Zusätzlich käme dem Grundrechtsverstoß besonderes Gewicht zu. Die Entscheidung verletze in krasser Form rechtsstaatliche Grundsätze. Solche Aussagen in dieser Deutlichkeit durch das höchste deutsche Gericht sind eine Seltenheit und ein Novum. Die Kanzlei Behrentin Rechtsanwälte kann Ihnen auch in scheinbar aussichtslosen Situationen womöglich eine Hilfestellung sein.

Die Entscheidung können Sie im Volltext hier abrufen.